Gut Wöllried - der Wöllriederhof

Von Angela Treiber

Westlich von Rottendorf an der B 8 liegt am Hang, der zur Landleite hin abfällt und deren Tal sich an Gerbrunn vorbei nach Randersacker zieht der Wöllriederhof. Ehemals zu Würzburg gehörig, wurde das Gut 1803 von der kurpfalz-bayerischen Übergangsregierung nach Rottendorf eingemeindet und gehört auch mit der Wiederkehr der bayerischen Herrschaft 1814 weiterhin zu Rottendorf. Doch nicht nur die politische Eingemeindung von Gut Wöllried verlangt seine besondere Betrachtung. Vielmehr war seine bewegte Vergangenheit von entscheidender Bedeutung  für die Entwicklung Rottendorfs und die Lebensverhältnisse seiner Bewohner, insbesondere seit der Mitte des 18. Jahrhunderts.

Die Anfänge – Ein mittelalterliches Leprosenhaus

Der Name Wöllried deutet auf eine Siedlungsstätte an einem Sumpfgelände hin. Schon die frühesten Namensformen Welderied (1230) und Velderied (1245)1 zeigen als Grundwort „ried“ an. Im mittelhochdeutschen Sprachgebrauch wird mit diesem Wort Schilfrohr, Sumpf- oder Riedgras, aber auch der damit bewachsene Grund bezeichnet. „Welde“ oder „Velde“ können als das Feld oder die Fläche interpretiert werden.2

Nicht zuletzt sprechen auch die örtlichen Verhältnisse für diese Namensdeutung. Denn der Hof lag ehemals an einem See. In einer Urkunde von 1398 ist die Rede von dem „see zu brochen und gewustet“.3 Aus einem Seenregister des Hochstifts von 1596 ist zu erfahren, dass der „alte Sehe“ „ungefehrlich vor 40 Jahr abgegangen und hat ungefehrlichen auff 42 Morgen gesambt“. Das Vorhaben Bischofs Gerhard von Schwarzburg (1372-1400), denselben zur Fischzucht für die Hofhaltung wieder einzulassen, wurde nicht mehr ausgeführt, da die 33 Morgen „Seewiesen“ und 9 Morgen „Seefeld“ jährlich einen weitaus größeren Gewinn von 90  Gulden und 10 Malter Korn abgaben als der Fischertrag.4

Erstmals ist uns Welderied 1230 in einer Urkunde des Bischofs Hermann I. von Lobdeburg (1225-1254) überliefert. Er nimmt dort das Kloster Vesra gegen die Ansprüche des Ritters Hartmann von Erdorf in Schutz.5

Eine Urkunde vom 08. August 1266 nennt Wöllried als Gerichtsstätte. 1254 hielt hier Bischof Iring von Reinstein-Homburg (1254-1265) „in prato Weldriet prope Herbipolim“ Gericht. Er schlichtete im Streit zwischen den  Grafen von Henneberg und dem Dynasten von Hohenlohe.6

Die zweite Erwähnung Wöllrieds findet sich in einem „breve“ (Brief) des Papstes Innocenz IV. (1243-1257) vom 13. November 1245. Er gibt erstmals Auskunft über die Aufgabe des Hofes. Der Papst beauftragt hierin den Custos des Würzburger Minoritenklosters, Bruder Ambrosius oder einen anderen Bruder zu bestimmen, die Beichte der unglücklichen Leprosenkranken in Wöllried zu hören, ihnen die Sakramente zu spenden und Sorge für ihr Begräbnis zu tragen, da dieselben „in campis“, auf den „Feldern“, das bedeutet außerhalb der menschlichen Gesellschaft, ohne Kirche und Priester leben müssten.7 Eine weitere Urkunde von 1252 wird die Aufgabe des Wöllriederhofes als Leprosenhaus noch bestätigen.

Die im Orient heimisch gewordene Lepra, eine chronische Infektionskrankheit, war im mittelalterlichen Europa vornehmlich durch die Kreuzzüge eingeschleppt worden. Ihre größte Verbreitung erreichte sie im 11.-14. Jahrhundert. Nachdem man ihre Ansteckungsgefahr erkannt hatte und eine weitere Ausbreitung zu verhindern suchte, wurden die Infizierten aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen. „Ausgesetz“ (daher „Aussatz“) und isoliert lebten die Kranken in eigens für sie errichteten Leprosenhäusern vor den Toren der Städte.

Aus dem erzwungenen Gemeinschaftsleben entwickelten sich bald Formen einer genossenschaftlichen Vereinigung, der ein „provisor“, der Siechenmeister, vorstand. Die Pflege der Kranken übernahmen die Gesünderen, sie bewirtschafteten gemeinsam den Hof. Nach außen repräsentieren die Leprösen eine geschlossenen Organisation. Zur Beurkundung ihrer Rechtsgeschäfte besaß die Wöllrieder Genossenschaft ein eigenes Siegel. Es zeigt in spitzovaler Einfassung die stehende Madonna mit Kind sowie die Aufschrift: „Sigillum domus leprosorum de Weldrit“.8

Nach der Urkunde von 1252 schloß die „domus leprosorum in Velderiede“, das Leprosenhaus in Wöllried, das für sein Vieh keine Weideplätze besaß, nach langwierigen Streitigkeiten mit den Rottendorfer Ortsnachbarn unter Vermittlung des Ortspfarrers Daniel eine Weidevertrag ab.

Er räumte den Leprösen unentgeltlich, allein „pro salute animarum“, zur Verbesserung ihrer Lebenslage, das Weiderecht auf Rottendorfer Gemarkung ein. Man gestattete ihnen, ihr Vieh hinter dem des Dorfes oder gemeinsam mit demselben auszutreiben.

„Ludovicus Cubicularius, eo tempo    re provisor Leprosorum“, der Meister der Leprösen und einige hohe Herren sowie neun Rottendorfer Männer,

„Wolframus gebaurmeister, Sifridus, Eckehardus, Wolframus de Spicesheim, Arnoldus, Heinricus Venater, Heinrich dictus Meyer, Heinricius Alphart, und Walterus“,

bezeugten die Richtigkeit und Rechtsgültigkeit der Urkunde.

In drei weiteren Urkunden des 13. Jahrhunderts, 1281, 1286 und 1290, die den Streit des Domvikars Nikolaus mit dem Rottendorfer Schultheiß Bertholdus wegen der Entziehung der zu seiner Vikarie St. Gallus eingehörigen Gefälle dokumentieren, werden „illos de Welderiet“, jene von Wöllried, als Ortsangabe von Grundflächen genannt. Zweifelsohne sind hiermit die Leprösen gemeint.

Aufgrund dieser frühen Nennungen des Wöllriederhofes als Leprosenhaus kann angenommen werden, dass es sich wohl um das älteste des Bistums Würzburg, ja Unterfrankens handelte.

Seit dem 14. Jahrhundert erhellt sich die Geschichte des Hofes. Am 31. Februar 1312 tauschten der Hauger Scholaster Berthold und der Leprösen-Meister von Wöllried mit den „Brüdern“ genannten Aussätzigen Güter des Pfarrwidums Rottendorf beim „Bilbinsberg“ (apud Bertholdum et Heinricum Filios Marquardi de Rotendorf; möglicherweise: Pizberg) und im „Thalsel“ bei den Weinbergen (möglicherweise Talfeld) mit Feldern im sogenannten „Breymech“ (= Bremig) und [St]achental.

Das Besitztum der leprösen war nicht unbedeutend. Sie besassen Einzelhöfe in „Effeltrech“; dem heutigen Effeldorf und in Bibergau.

Dennoch scheint der Hof in finanziellen Schwierigkeiten gewesen zu sein. Um ihre Schulden abzudecken, verschrieben am 13. Januar 1332 der Leprosen-Meister „Conradus“, genannt Aschmann, und die Brüder des Hofes mit dem städtischen Pfleger Ecko von Steren aus der bekannten Stifterfamilie des Bürgerspitals, dem Kloster St. Agnes jährlich 26 Malter Weizen von ihrem Hof zu Effeldorf um 130 Heller. Ein Wiederkaufsrecht behielten sie sich auf 20 Jahre vor.

Die Schulden waren damit aber noch nicht getilgt. Die Bevollmächtigten des Bischofs Wolfram von Grumbach (1322-1333), der Minorit Werner von Rothenburg, Ecko von Steren und dessen Sohn Konrad, verhandelten am 23. Februar 1333 mit den nicht angesteckten (de damnis ipsius domus et personarum precavendis) Bewohnern des Leprosenhauses, den größtenteils schon verpfändeten Hof zu Effeldorf ihrem Hauptgläubiger, dem Kloster St. Agnes, auf ewig für 252 Pfund  Heller zu überlassen. Schon am 19. Mai 1334 verkauften die drei Siechen- Pfleger Konrad Schmann, Konrad Otzendorf und Ludwig Halbacker mit Ecko von Steren, dem Kleriker Konrad Lutzmann eine jährliche Gült von 12 Malter Weizen von sieben Morgen Weinberg im sogenannten „Alphart“ auf Rottendorfer Gemarkung.

Als sich nach sieben Jahren die finanzielle Lage des Wöllriederhofes nicht gebessert hatte und der Konkurs sowie seine Verödung zu befürchten waren, veranlasste die Verwaltung der Bürgerspitalstiftung den Rat der Stadt Würzburg, den Hof dem Spital am 22. März 1340 auf ewig zu übergeben:

„Wir die Bürgermeister, der Rat und die Burger gemeintlich zu Wirzeburg bekennen offentlich an diesem Brieffe und tun kunt allen den, die disen Brieff ansehen, lesen oder horen lesen gegenwärtigen und künftigen Lüten; das wir unterscheiden sin, und funden haben. Das Hus der Siechen zu Weldrit, daz alle zit in unser Pflege von alters her komen ist, gar mit großen Schulden befallen si und uf dem Felde, und auch an anderen sinen Buwen, an Husern, Zünen, und Wären sigliche verfallen. Dar umb so sin wir oft ze Rate komen, und haben auch das berecht in unserem Rate, wie dazselbe Hus möchte wider komen und besten als ez von alters her ist komen. Und haben uns des vereint und sin ober ein kamen ein mütlich mit einander, und wollen, daz welche…Pfleger und Vormunde sin von unsern wegen des Nüwen Spitals vor Haugsburgtor, d´auch in unser Hant stet, daz die selben auch suln Vormünder sin des Hofes zu Weldrit, und aller siner Güter, also daz eines dem andern sol sin beholfen zu allen ziten…“.

Das Leprosenhaus ging so in dem 1319 gegründeten Heiliggeistspital auf. Seine Selbständigkeit als Sondersiechenhaus wurde nach rund 100 Jahren aufgehoben. Von nun an diente es leidglich als stiftisches Wirtschaftsgut.

„Darzu verbieten wir auch, und wollen, daz fürbaz me ewiclich kein besunderer Pfründener, als bisher gewest ist, nymmer me sol ingenommen werden, oder empfangen ohn des man zu rechten Dienst bedarft, und mit nicht mag geraten. Geschehe aber daz on unser Wizzen, so soll derseobe Pfründener der also empfangen wäre, sin gelt haben verloren, und rümen das Hus, nymmer me fur baz zu komen an all gnade…“.

Die Aufnahme von Pfründnern scheint schon in der Zeit der Verschuldung eingeschränkt gewesen zu sein. In der Urkunde von 1333 werden neben den drei bischöflichen Bevollmächtigten, den drei Pflegern, einem „Frater Sifridus“ und der Haushälterin nur noch Heinrich Staudigl, Guta Stuchsin und Guta Otzendorfin als Erkrankte aufgeführt.

Die 1340 noch auf dem Hofe lebenden Leprösen durften nach dem Willen des Rates ihr Lebensende dort noch erwarten, neue Aufnahme in den Hof sollte von nun an nur gesundes Dienstpersonal erhalten. Die Leprösen des Gebietes fanden inzwischen Aufnahme in den im 14. Jahrhundert entstandenen beiden Würzburger Leprosenhäusern vor dem Sander- und Zellertor.

Trotz des schlechten Zustandes beim Übergang an das Bürgerspital stellte der Wöllriederhof ein beträchtliches Besitztum dar. Am 30. Oktober 1342 ließ das Spital sich von Kaiser Ludwig einen Schutzbrief ausstellen, worin derselbe namentlich das „Huse zu Weldriet mit allen sinen zugehornden, und gemeinlichen mit allen sinen lutn und guten, besucht und unbesucht“ unter seinen Schutz stellte.

Das Domkapitel, der eigentliche Grundherr des Hofes, erkannte diesen Brief nicht an. Es forderte die in Vergessenheit geratene jährliche Gült von zwei Malter Weizen. Nach langem Sträuben stimmte das Bürgerspital am 21. Mai 1364 der Entrichtung der Gült zu, nachdem es den Hof als Erbzinslehen zugesichert bekommen hatte.

12 Jahre später griff Bischof Gerhard von Schwarzburg (1372-1400) in die Rechte des Bürgerspitals ein. Er zog den Wöllriederhof zu seinen Mensalgütern. Als kaum gleichkommende Entschädigung erklärte er die Steuerfreiheit des bürgerspitälischen Dorfes Laub im Amtsbezirk Volkach.

22 Jahre verblieb der Hof im Besitz des Bischofs. Am 5. Juni 1398 vergab er ihn „wüste an buwe an allerey behusunge im hofe…, und on alle frucht uff dem felde, und on alle warnde habe, und dazu den see zu brochen und gewustet“ als Unterpfand gegen ein Darlehen von 500 rheinischen Gulden an den Domherrn Gunther von der Kere und dessen Brüder.

Mit der Versicherung auf Wiedereinlösung verpflichteten sich dieselben, jährlich auf St. Michaelis (29.September) zwei Malter Weizen an das Hochstift sowie 10 Malter Korn Würzburger Klostermaß an Domherrn und Vikarien abzuliefern.

Von der vertraglichen Bedingung, das Gut verkaufen zu können, wenn „sine brudere oder ir erben irs geltes notdurftig wurden“ machte Gunther von der Kere Gebrauch. Denn 1405 löste Bischof Johann I. von Egloffstein (1400-1411) den Wöllriederhof von seinem damaligen Besitzer, dem Ritter Dietrich von Heidingsfeld, für 5.000 Gulden ein.

Sein Nachfolger Johann II. von Brunn (1411-1440) gab am 24. September 1426 Hans Knoblauch dem Älteren den Hof mit Ausnahme der „Weiher“ zu Erbrecht. Als Abgaben hatte letzterer jährlich 13 Malter Korn Würzburg Stadtmaß an das Hochstift und zwei Malter Weizen Klostermaß an das Domkapitel zu reichen.

Am 16. Juni 1439 verkauften Hans Knoblauch der Ältere und dessen Familie des Wöllriederhof an Hans von Wenkheim für 600 Gulden. Erstmals wurde der Schaf und Viehbetreib separat zum Verkauf angeboten. Der Ritter übergab am 19. Oktober 1457 Wöllried unter Verzicht  auf sämtliche Bodenrechte an das Hochstift und bekam dafür im Gegenzug 70 Gulden jährlichen Zins aus dem Dorf Wülfershausen zugesprochen. Von nun an war der Wöllriederhof bischöfliches Mensalgut und wurde an sogenannte Hofmänner in Pacht verliehen. Die Schäferei, der das Weiderecht auf Rottendorfer, Gerbrunner und Randersackerer Markung sowie in einigen Teilen der Würzburger und Lengfelder Markung zustand, wurde meist separat verpachtet. Die einst im Kreisarchiv Würzburg aufbewahrten Pachtbriefe von 1584-1816 sind 1945 bedauerlicherweise verbrannt. Ihr Inhalt ist aber zumindest auszugsweise in einer Würzburger Dissertation aus dem Jahr 1920 von Friedrich Hennemann überliefert.

Die hier aufgezeichneten Pachtbriefe enthalten erstaunlich genaue Regelungen, die die Bewirtschaftung des Wöllriederhofes betragen. Sie können damit auch Einblicke in die damaligen Formen des „Feldbaues“ gewähren. Wie aus einem Pachtbrief von 1598 zu erfahren ist, war der Grundbesitz aufgrund der üblichen Dreifelderwirtschaft in drei Flure eingeteilt. Die erste Flur umfaßte 453 Morgen, die zweite 177 und die dritte 166 Morgen, davon waren 87 Morgen zehntfrei. Insgesamt hatte der Hofbeständner 4 Prozent des Ertrages als Zins an das Hochstift abzuliefern Weiterhin waren 50 Morgen Feld je zur Hälfte im Sommer- und Winterbau im Frondienst zu bestellen und die Ernte nach Kropshausen auf den Bauhof am Rennweger Tor zu liefern. 25 Morgen zehntfreie Wiesen mussten unentgeltlich abgemäht, getrocknet und eingebracht werden. Zudem war der Hofbauer verpflichtet, 3 Morgen Brennholz aus den Gemeindewaldungen von Kürnach nach Rottendorf sowie 4 Felder (= Fuhren) aus dem Gramschatzer Wald auf seine Kosten zu schlagen. Mit der separat verpachteten Schäferei hatte er jährlich 25 Morgen im „Hoffeld“ zu pferchen.

Zu diesen Abgaben und Fronen kam schließlich noch der Pachtzins, der jährlich zwischen Maria Himmelfahrt (15. August) und Maria Geburt (8. September) auf die Marienburg zu liefern war. Und mit 105 Malter Korn, 5 Malter Weizen Würzburger Maß und10 Schober Roggenstroh fixiert wurde.

Die Bestimmungen für die Übergabe waren genau festgelegt. Bei Hagelschlag, Windbruch oder ähnlichen ernteschädigenden Unglücksfällen war der Hofbauer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen den Schaden zu melden. Ein Schiedsgericht aus vier unabhängigen Experten übernahm die Schadensschätzung. Dasselbe trat auch bei dem Verdacht schlechter Bewirtschaftung oder großer Nachlässigkeit zusammen, um etwaige an das Hochstift zu zahlenden Schadensersatzsummen festzulegen.

Die Anforderungen des Hochstifts an die Hofmänner waren beträchtlich. Unter Bischof Friedrich Karl von Schönborn (1729 –  1746) enthielten die Pachtverträge sogar Vorschriften über das Bestellen der Felder:

“Er muß … den pachtflur jährlich viermal zur Saat, dan den Lenzen einmal mit schmalen furchen und recht tief umackern und jedter Artt die geburendte Zahl samb Getreydts und getreulich einsäen und

Untereggen, Dorn und Hecken von der Feldern gründlich ausreissen, die Wassergräben auf seine Kosten ausheben, räumen und die jährlich geernteten Früchte nach Möglichkeit trocken einführen und alle von dem auf den Hoffeldern erwachsenden Gestroh…“.

Die Äcker hatte der Beständner „fleißig“ zu düngen und jährlich hierüber ein Verzeichnis anzulegen. Bei Hof- und Feldbesichtigungen durch kontrollierende Hofbeamte war dasselbe vorzulegen. Streng achteten sie auf die Instandhaltung der Gebäude, der Gräben und Drainagen, die Pflege der Obstbäume. Als Garantie wurde von jedem treuen Pächter eine Geldauktion in der beträchtlichen Höhe von 2.500 Gulden fränk. (=3.125 fl. rh.) mit Verpfändung seines momentanen und zukünftigen Vermögens verlangt.

Kartoffeln und Klee – Das landwirtschaftliche Mustergut Philipp Adam Ulrichs

1739 trat ein neuer Hofbeständner die Pacht auf Wöllried an. Philipp Adam Ulrich (1692 – 1748) war seit 1717 an der Würzburger Universität ordentlicher Professor der Rechte. Als ein Mann, der von den Ideen der aufkommenden Aufklärung beherrscht war, galt sein Interesse neben den akademischen Studien besonders der Landwirtschaft, ihrer Förderung und Verbesserung. Ganz im humanitär-aufgeklärten Sinne war er von der Absicht getragen, erzieherisch mit den von ihm entwickelten Neuerungen in der Haus- und Landwirtschaft auf das ungebildete „Landvolk“ einzuwirken. Ulrich sah hier die Möglichkeit, die drückende wirtschaftliche Situation der zum Großteil verarmten Bauern verbessern zu helfen.

Erste praktische landwirtschaftliche Erfahrungen hatte Ulrich mit der Bewirtschaftung ererbter Äcker in seiner Heimatstadt Lauda erworben. Diese vertiefte er auf 14 Hektar Ackerland, das er auf Würzburger und Gerbrunner Markung billig erworben hatte. Die nördlich und südlich des „Unteren Hublandweges“ gelegenen Felder waren, wie es heißt, „ihrer Unfruchtbarkeit wegen von den Eigentümern nicht geachtet“. Von der Bevölkerung erhielten sie seinerzeit den Namen „Professorenäcker“.

1739 pachtete Ulrich schließlich für 24 Jahre den Herleshof in der Nähe von Kolitzheim, Kreis Schweinfurt, und den seinen Gerbrunner Äckern benachbarten Wöllrieder Hof für 22 Jahre. Beide bewirtschaftete er als landwirtschaftliche Mustergüter.

Neben der Bewirtschaftung seiner Felder suchte er auch durch die Neuerfindung oder Verbesserung von haus- und landwirtschaftlichen Geräten Arbeitsprozesse zu erleichtern. Nach den Aussagen seines Biographen Franz Oberthür (1745 – 1831) erprobte er neuartige Bodenbearbeitungsgeräte und Dreschverfahren. Zur Einsparung von Holz entwickelte er Öfen mit speziellen Aschen- und Zuglöchern. Er veränderte die Formen von Milchgefäßen, um eine schnellere Trennung von Sahne und Milch zu erlangen.

Durchschlagend scheinen seine Neuerungen auf diesem Gebiet nicht gewesen zu sein. Über ihre öffentliche Wirkung oder ihren Erfolg erzielte er jedoch bei der Verbreitung der neuartigen und in der Bevölkerung so gut wie unbekannten Futterpflanzen: Kartoffeln und Klee.

Die fürstbischöflichen Hofbeamten traten diesen Unternehmungen Ulrichs mit großer Skepsis und Mißtrauen entgegen. Bei der Hofübernahme hatte Ulrich aus finanziellen Schwierigkeiten um die Vorstreckung von 100 Talern sowie den Nachlass der jährlichen Gült gebeten. Doch das für den Wöllriederhof zuständige Amt Heidingsfeld weigerte sich. Seine Forderungen anzunehmen. Es errechnete die enorm hohe Kaution von 7.400 Gulden. 4.400 Gulden veranschlagte das Amt als Sicherheit für die Wirtschaftsgebäude und die Pacht, 3.400 Gulden für die Schafbeweidung. Allein 800 Gulden rechnete man Ulrich für die Gefahr der Schädigung der Bodenqualität (periculum deteriorationis) an. Die Begründung lautete:

„weil der Beständner die eine [Flur] von den 160 Morgen mit Klee ansäen will, wodurch die Felder nach und nach ausmagern und später nicht einmal 15 fl wert sind.“

In einem Kommissionsgutachten wurde der eigentliche jährliche Betrag der herrschaftlichen Felder pro Morgen auf 50 – 80 Garben berechnet. Durch den sogenannten importierten „türkischen Klee“ glaubte man, dass nur noch ein Ertrag von maximal 14 Garben erwirtschaftet werden könne.

Auf weiteres Unverständnis, ja Spott stieß Ulrich auch mit seinem Vorhaben, Kartoffeln anzubauen. Noch in den Pachtverträgen seiner Vorgänger war ausdrücklich vermerkt gewesen, dass der Hofmann „auf der Brache keine Früchte säen, sie nicht mit Erdäpfeln oder anderen aussaugenden Pflanzen bestellen“ sollte.

Die bisweilen landläufige Zuschreibung Ulrichs als Initiator des Kartoffelanbaus ist irrig.

Nach der Entdeckung Amerikas war die südamerikanische Frucht in Europa bekannt geworden. Bereits 1573 ist sie in einem Spital in Sevilla als Speisefrucht bezeugt. In den deutschen Territorien verlief die Verbreitung des Kartoffelanbaus nur allmählich und regional sehr unterschiedlich. Erste Anbauversuche in Gärten sind seit der Mitte des 17. Jahrhunderts im Vogtland und der Pfalz bezeugt. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts war die Kartoffel auch im Hochstift Würzburg bekannt. In den Pachtverträgen des Wöllrieder Hofes wurden die „Erdäpfel“, wie gesehen, schon genannt. Die Ausbreitung ihres großflächigen Feldanbaus ging jedoch stockend voran. Hemmend wirkte dabei einmal die Skepsis der Bauern vor dem „fremdländischen Kraut“, von dem man glaubte, dass es ein giftiges Gewächs sei. Für Keime, Blätter und Früchte ist dies ja auch zutreffend.

Wesentliches Hindernis für eine Ausbreitung des Kartoffelanbaus war jedoch die Dreifelderwirtschaft. Die landwirtschaftliche Nutzfläche war in drei Fluren geteilt. Die sogenannte „Brachflur“, die in einem Jahr ruhte, bestellte man im nächsten mit Wintergetreide (Weizen, Roggen) und im dritten Jahr mit Sommergetreide (Gerste, Hafer, Sommerweizen). Dann wurde sie wieder „Brachflur“. Diese diente zur Hut des Viehs. Für einen Hackfrüchteanbau gab es also prinzipiell keinen Platz.

Über Ulrichs Versuche mit dem Kartoffelanbau ist nichts Genaues bekannt. Es ist jedoch anzunehmen, dass ihm die Erfahrungen und Erkenntnisse, die in England mit der sogenannten Fruchtwechselwirtschaft erzielt worden waren, bekannt waren und er sie übernahm. Man baute hierbei Kartoffeln, Klee und Rüben als sogenannte Brachgewächse auf der ohnehin sehr extensiv bewirtschafteten Weide an.

Dies rief natürlich Skepsis hervor. Ein jahrhundertealtes Agrarsystem wurde damit verändert. Durch den Wegfall der sonst notwendigen „Ruhezeit“ des Bodens, glaubte man, eine Auslaugung und Verschlechterung des Bodens hervorzurufen.

Dennoch, die Ergebnisse des neuartigen Systems müssen die Obrigkeit relativ schnell beeindruckt haben. Schon am 7. Januar 1742 empfahl die fürstliche Regierung in einer Verordnung, aufgrund der damaligen Getreideknappheit, den Anbau und die Verwendung der Kartoffel:

„Demnach bey gegenwärtiger annoch anhaltender theurer Frucht- und Brod beklemten die Erfahrnus zeiget, daß in verschiedenen Orthen des fürstlichen Hochstiffts Würzburg anstatt des Korns und Weizens sogenannte Erd- oder Grund-Birn zu Mehl vermahlen und sothanes Grund-Birn-Mehl theils zu gekochten Mehl Speisen verbraucht, theils und meistens aber unter das Korn-Mehl vermischet und zu Brod gebacken werde, wie dann die Prob gegeben, daß aus einem Drittel Korn-Mehl und zwey Drittel Grund-Birn-Mehl ein schönes weißes auch gutes und genußbares Brod gebacken worden; als solches zu dem End jedermänniglich hierdurch kund und offenbar gemacht, daß auch in anderen Orten des ermeldeten Fürstlichen Hochstiffts, wo ein hinlänglicher Korn und Waizen-Vorrath nicht etwann vorhanden, hingegen solche Grund-Birn-Frucht befindlich, oder füglich anzubauen ist, der Unterthan sich darnach zu achten und diese Grund-Birn-Frucht zu gekochten Mehl-Speisen und Brod anzuwenden wissen möge“.

Getreide war in Form von Brot und Mehlspeisen das Grundnahrungsmittel der Bevölkerung. Vor allem für die unteren Schichten gab es kaum Alternativen; Fleisch war viel zu teuer. Unweigerlich lösten daher Getreidemißernten Hungerkatastrophen aus. Die Kartoffel als Ausweichfrucht konnte diese Abhängigkeit beenden.

Aber es blieb nach 1742 fast dreißig Jahre still um die Knollenfrucht. Erst in der 1770 bis 1772 auftretenden Hungersnot, als Weizen- und Kornpreise um das Doppelte anstiegen, erinnerte man sich erneut an die Kartoffel als menschliches Nahrungsmittel. Auch hier griff die Regierung wieder mit gesetzlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kartoffelbestandes ein. Bezeichnenderweise wurde aber das schon 1770 erlassebe Ausfuhrverbot für Getreide erst ein Jahr später auch auf die Kartoffel ausgedehnt.

Der Theologieprofessor Franz Oberthür, einer der herausragendsten Vertreter der katholischen   Aufklärung in Würzburg, beschrieb 1784 in Ulrichs Lebensbeschreibung überschwänglich dessen Verdienste:

„Endlich kamen die Tage der Noth. Ganz Deutschland empfand sie, schrieh um Brod und klagte über Wucher und Theuerung. Tausende meiner Landsleute wurden vom Hungertode durch den Kartoffelbau und den durch dne Kleebau vermehrten Viehstand gerettet, und über gänzlichen Mißwachs und eigentlichen Mangel an Getraid hatte Franken nicht zu klagen. Es dankte seinen sorgenfreyeren Zustand der vorzüglich durch häufigen Kleebau und durch zahlreichen Viehstand überaus erhöhten Landwirtschaft…Da gedachte ich wieder an Ulrich und an die soeben sichtbar gewordenen und tiefgefühlten segensreichen Folgen seines wohltätigen Treibens und Wirkens während seines längst vollendeten Erdenlebens“.

In den Getreidemißjahren von 1816/17 konnte dank der Kartoffel erstmals der Mangel in der Ernährung bei Mensch und Tier deutlich gemindert werden. In einem Regierungsbericht von 1818 heißt es:

„…doch kann man durch den Ertrag an Erdäpfeln, Rüben, Klee und sonstigen Futtergewächsen, den Bedarf der Viehzucht eingedeckt halten…“.

In Anbetracht dieser Entwicklung initiierte Franz Oberthür am 10. November 1818, dem Jahrestag von Ulrichs Begräbnis, die Enthüllung einer Gedenktafel in der Pfarrkirche St. Peter in Würzburg, die ihn als Förderer von Klee-, Kartoffel- und Seidenbau rühmt. Auch die Umwidmung eines Bildstockes zu einem Denkmal für Ulrich geht auf Oberthür zurück. Die inmitten der einstmaligen „Professorenäcker“ an der Straße nach Rottendorf – heute unmittelbar hinter deren Eintritt in die Leighton Barracks der US-Army – stehende Pieta` war 1737 von dem Ehepaar Rossat gestiftet worden. Restauriert, mit einem Kreuz versehen und auf einen Sockel gesetzt, fand am 28. August 1820 im Beisein von Würzburgern und den Einwohnern der umliegenden Gemeinden die hochfeierliche Einweihung statt. Eine auf den vier Seiten des Sockels angebrachte Inschrift lobte Ulrichs Wirken und nennt ausdrücklich den Kartoffelanbau als seinen Verdienst:

„ Zu Ehren des um die Landwirtschaft und insbesondere um den Kartoffelbau in Franken hochverdienten Professor Philipp Adam Ulrich wurde dieses Denkmal errichtet“.

Noch heute wird der Bildstock im Volksmund „Kartoffeldenkmal“ genannt.

Auch wenn das aus der Begeisterung Oberthürs entsprungene Bild Ulrichs als Einführer der Kartoffel keineswegs zutrifft, so kommt Ulrich doch das Verdienst seiner konsequenten Sorge um ihre Verbreitung zu.

Neben der Kartoffel praktizierte Philipp Adam Ulrich auch den großflächigen Anbau einer weiteren neuen Futterpflanze, des Klees. Die Anbauzeiten des Klees, einer der wichtigsten Futterpflanzen der gemäßigten Breiten, lagen im 16. Jahrhundert in Spanien, Norditalien und vor allem in Holland. Von hier kam er auch nach Deutschland. Eine bedeutende Erweiterung der Anbaufläche erhielt er hier jedoch erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Die „ökonomisch-kameralistischen Schriften“ (1783/84) sowie der „ökonomische Briefwechsel“ (1786) des Johann Christian Schubart , der aufgrund seiner Verdienste um den Kleebau auf seinen Gütern in Sachsen als „Edler von Kleebau“ in den Adelstand erhoben worden war, trugen hierzu in großem Maße bei.

In Unterfranken, so erfahren wir aus einem unter Fürstbischof Christoph Franz von Hutten (1719-1724) angefertigten Gutachten, war der Kleeanbau spätestens seit dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts im Itzgrund bekannt. Sein Anbau wird hier zu Hebung der Landwirtschaft empfohlen.

Nach Ulrichs ersten Anbauversuchen auf seinen Gerbrunner Äckern zeichneten sich Erfolge ab. Getragen von der Idee der Verbreitung des Kllanbaus, richtete er am 13. Dezember 1738 an den Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn die Bitte, daß die von ihm gedruckten „Wischzettel von der pflanz und benuzung diese gewachs“, dem Klee, „jeden orths obrigkeit, offentlich angeschlag werden“ und „auf ämbter, fleck und dorffschaft offentlich zur gedachte esemplario gratis dahin einzuliefern“.

Auf „glimpflichen Weeg“ wie er es nannte, wollte er den Landmann von der Nützlichkeit und dem Vorrang des Kleeanbaus überzeugen und ihm denselben nicht „wider willen aufdrängen“.

Die fürstbischöfliche Verwaltung blieb jedoch zurückhaltend gegenüber seinen Neuerungen. Ihre Vorbehalte gründeten auch hier in der Vermutung, der Klee verändere den Boden in negativer Weise.

Die mit dem Kleeanbau auf dem Wöllrieder Hof erzielten Erträge, sollten wenige Jahre später das Gegenteil beweisen. 1763, nach dem Auslaufen des mit Ulrich abgeschlossenen Pachtvertrages, konnte die Kammer denselben zu einem deutlich höheren Kanon verpachten.

Ulrich unternahm seine ersten Versuche wohl mit der als „türkischen Klee“ bezeichneten Esparette. Sie gedieh auch auf mageren flachgründigen Böden und bot daher die Möglichkeit einer Erweiterung der Ackergründe.

Der Klee konnte aber auch im Herbst ins Winterfeld gesät werden und dann im, zweiten Jahr ins Sommerfeld und im dritten Jahr im Brachfeld genutzt werden. Diese Anbauweise war von großer agrarwirtschaftlicher Bedeutung. Die Getreideflächen wurden nicht geschmälert, die knappen Wiesen konnten weitesgehend ersetzt werden, der Viehbestand erhöhte sich nun durch das vorhandene Futtergewächs, der Düngeranfall stieg auf diese Weise. Zudem bereicherte der Klee die Äcker mit Stickstoff und verbesserte die Bodenqualität.

Ulrichs Wirken auf dem Wöllrieder Hof zeigte natürlich positive, wenn auch nicht unmittelbare Auswirkungen in den naheliegenden Gemeinden. Euphorisch Schilderte Oberthür die Veränderungen, die in Gerbrunn durch den Anbau der neuen Futterpflanzen erzielt wurden:  

„Ehe der Kleebau in dieser Gegend eingeführt wurde – so erfahren wir von sachkundigen und bewährten Männern – lag die halbe Markung öde und unfruchtbar da. Getreid wurde nur von zwey Familien, und zwar sehr wenig gebaut. Valentin Hofmann [Schwanenwirt] und Adam Hammer [Schultheiß] hießen die glücklichen Ausgezeichneten. Jetzt ärndete das Dorf die ihm so nöthigen Früchte reichlich … Ehe der Kleebau eingeführt wurde, machten fünf, höchstens acht Kühe, die während dem Winter ernährt werden konnten, den Viehstand des ganzen Dorfes aus, den jetzt beinahe die Zahl von dreihundert erreicht, so daß ein einziger Einwohner auch den Winter hindurch mehr Kühe unterhält, als sonst die ganze Dorfgemeinde, wovon die nach der nahen Stadt zu Markte gebrachte Milch reichlich Gewinn bringt … Will der Klee ausgehen, so wird das Feld umrissen, wie der Bauer sich ausdrückt, und trägt nun Kartoffel, Wurzelwerk aller Art, oder auch Getreid“.

Sicherlich hatte Ulrichs Wirken in Rottendorf einen ähnlichen Fortschritt in der Landwirtschaft mit sich gebracht, zumal er mit dem Rottendorfer Pfarrer in engem Kontakt stand:

„Auf dem Wellenrieder Hofe … hielt Ulrich selbst die eingeführte Hausordnung aufrecht, da er ihn fast täglich besuchte und zugleich der Pfarrer des noch näheren Rottendorf darüber wachte … Er gieng von seinem Mayerhofe nach dem Dorfe, wo Gottesdienst gehalten wurde; an der Spitze seiner ganzen Hausgenossenschaft, sang und betete er wechselweise Lieder und Gebete vor, um die Gemüther zur Andacht zu stimmen, und sie zu einem würdigen Gottesdienst auf eine zweckmäßige Weise vorzubereiten. Dann empfing auch er die heiligen Sakramente, und wohnte dem ganzen Gottesdienste bey. Nach geendeten nachmittägigen Gottesdienste veranstaltete er allerlei ländliche Spiele, und die erwachsene Jugend des nächsten Dorfes, die gewöhnlich sich selbst überlassen, an solchen Tagen auszuschweifen und sich in der Irre herumzutreiben pflegte, mußte Antheil an der Freude der Seinigen nehmen. Er setzte dem, der am Geschicklichkeit den anderen übertreffen würde, einen Preis aus, der bald in einem Kalbe, bald in einem Hammel, bald in einem Kleidungsstücke bestand. Er selbst war dabey gegenwärtig, und gab das Signal…“.

Das Bild Oberthürs von Philipp Adam Ulrich als beispielhaften „Hausvater“ der Volksaufklärung ist zwar mit verklärtem Blick gezeichnet. In ihm spiegelt sich das Bedürfnis der Aufklärung nach dem idealen Menschenbild. Aber es verdeutlicht die herausragende Fähigkeit Ulrichs, ohne einseitigen, aufgeklärten Rationalismus das volkswirtschaftlich ausgerichtete Ziel einer verbesserten Landwirtschaft mit dem Gedanken der christlichen Caritas und deren engagierten Förderung zu verbinden.

Mit dieser Fähigkeit war es ihm auch möglich, Kontakte zur ländlichen Bevölkerung zu knüpfen. Der örtliche Pfarrer konnte ihm hierbei als Seelsorger und ein Vertreter dörflicher  Autorität sicherlich gute Dienste erweisen. Diese Verbindungen zu den Bauern waren die Voraussetzung für die Vermittlung seiner agrartechnischen und wirtschaftlichen Neuerungen.

Die Skepsis der Bauern gegenüber den neuen Produkten war groß, nur allmählich rangen sie sich zu Neuerungen durch. Die Ergebnisse wurden erst Jahrzehnte später sichtbar, die Initiative Ulrichs war den Bauern wohl zu jener Zeit nicht mehr bewußt gewesen.

Immerhin waren spätestens seit den beginnenden siebziger Jahren auf der Rottendorfer Markung drei verschiedene Futterpflanzen angesät worden. Nach überkommenen Akten wurde auf der Gemeindemarkung außer dem „Dollenklee“ die als „türkischer Klee“ bezeichnete  Esparette (Hedysarum onobrychis) angebaut.  Da sie auf schlechtesten Böden gedieh, war sie auf sehr entlegenen Feldern, besonders Rainen und Hügeln, in den Weinbergen und an der Landleite zu finen. Zudem wurde ebenfalls außerhalb der erweiterten Dreifelderwirtschaft der „Monatsklee“ oder Luzerne (Medicago sativa) gleich in der Nähe des Dorfes gebaut. Die so ausgedehnte Nutzpflanzenfläche war für die Bauern ertragsmäßig von großem Vorteil. Sie mußte aber zunehmend gegen die Ansprüche der Wöllrieder Schäfer verteidigt werden, die seit Jahrhunderten das Anrecht auf Beweidung der ehemaligen Brache besaßen.

Die Wöllrieder Schäferei – Streitobjekt von Jahrhunderten

Wohl seit Bestehen des Wöllrieder Hofes wurden seiner Bewirtschaftung ach Schafe gehalten. Zu einer Schäferei gehörten alle Liegenschaften, die zur Schafzucht erforderlich waren, Scheunen, Stallungen, Wiese und Weide, Schafe sowie Weide- und Triebgerechtigkeiten. Der Weidevertrag von 1252, in dem die Rottendorfer Einwohner den Leprösen von Wöllried das Recht des Schaftriebes auf ihrer Gemarkung einräumten, war die Voraussetzung für den Aufbau einer beachtlichen Schäferei. Der Vertrag bildete aber auch den Ausgang jahrhundertelanger Auseinandersetzungen der Rottendorfer mit den Wöllrieder Schäfern. Die erzielten wirtschaftlichen Gewinne der Schäferei müssen so bedeutend gewesen sein, daß diese 1439 bei dem Verkauf des Wöllrieder Hofes durch Hans Knoblauch sogar separat angeboten wurde. Es kam zwar nie zu einem vom Hof gelösten Verkauf, seit dieser jedoch bischöfliches Mensalgut war, wurde die Schäferei immer gesondert verpachtet. Im ersten erhaltenen Bestallungsbreif von 1538 verlieh der Chorherr zu Neumünster Philip Breuss die „Scheffery und Schafftrieb zu Welderit“ Wolffen Vestheum für drei Jahre. Insgesamt 900 „Nösser“ (Schafe) durfte der Schäfer halten. Mehrere Male im Jahr wurden dieselben von Beamten gezählt. Die Herschaft wollte so sicher gehen, daß der Schäfer durch eine insgeheim höhere Tierzahl keinen direkten Gewinn zog.

In Notfällen waren der Hofbauer und der Schäfer verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen. Ersterer hatte für den Schäfer zwei Morgen Kraut und Rüben anzubauen sowie Stroh und Streu für die Ställe zu liefern. Als weiteres Entgelt für seine Dienste erhielt der Schäfer vom fürstbischöflichen Futtermeister 2 ½ Malter Korn, 3 Malter Hafer, je 4 Metzen Weizen und Erbsen. Des Weiteren hatte er Anspruch auf 2 Morgen Brennholz aus der Estenfelder Gemeinde, bei Holzmangel durfte er die entsprechende Menge aus dem Gramschatzer Wald schlagen. Weiderecht besaß die Schäferei auf der Gemarkung des unteren Rothofes, auf Randersackerer, Gerbrunner, Theilheimer, Rottendorfer und Lengfelder, bei Frost auf Würzburger Gemarkung. Selbstverständlich wurde der Schäfer ermahnt, sorgsam die bebauten Äcker der Gemarkungen vor der Herde zu schützen. Aber es wurde ihm auch nahegelegt, er solle sich, „so vil ime müglich nichts davon entziehen lassen“.  Schon diese Bedingen bildne den Ausgangspunkt von Auseinandersetzungen der Wöllrieder Schäfer mit den umliegenden Gemeinden, insbesondere mit Rottendorf. Sie werden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts immer wieder die herrschaftlichen Gerichte beschäftigen.

Trotz der vorgeschriebenen Flurhege richteten die großen Herden Wöllrieds vorwiegend bei Futterknappheit immer wieder Flurschäden von beträchtlichem Ausmaß an. Die gegen Feldfrevel und Flurschädigung aufgestellten Flurwächter der Gemeinde traten häufig als Zeugen gegen die Schäfer bei der gemütlichen Rueg auf:

„… umb den Herbst sehr alten herkommen gemäß [wir] etliche Mannschft zur weingarts furt deputieren und werden dabey nicht allein unserer Gemeinde, sondern auch forderns unseren anbenachbarten Scheffern zu Wöllrieth befoln seine Hunde … bis zur endelicher einherbstung der beeren zur Vermeidung weingarths Schaden zur behalten … ernanter Schäffer macht uns arbeit vergeben[s] da seine Hundt dies jahr durch die weingart den hasen noch mehr durchgelauffen, so wird dennoch erdriesslich sein, daß sie darinnen ein geraume Zeit den beeren zum mercklichen Schaden der hasenspur nachgegangen und das von unserem Hüter gerügt worden…“.

Zahlte der Schäfer nun die ihm vom Schultheiß auferlegte Geldstrafe nicht, wurden ihm eben eine gewisse Anzahl Schafe gepfändet. In vielen Fällen war die Sachlage jedoch eine kompliziertere. 1658 beispielsweise klagten die Rottendorfer, der Wöllrieder Schäfer wäre mit seiner Herde in das gehegte Winterfeld eingedrungen. Der Schäfer entgegnete, daß er die Schafe nur dort habe weiden lassen, wo auch die Rottendorfer ihr Dorfvieh zu Hut brächten. Dabei stellte sich heraus, daß die Bewohner einen Teil des Winterfeldes unbebaut gelassen hatten und hier nun ihr Vieh hüteten. Aus welchem Grund sich die Gemeinde zu dieser extrem extensiven Bewirtschaftung entschlossen hatte, möglicherweise aus Mangel an Saatgetreide, ist nicht bekannt:

„Es ist ab Befund worden das die gantze Sach in deme bestehe, ob der Schäffer dürffe hintreib das gehörnte Vieh hingege…der gehegte Fluhr, so mit winterfrucht besembt, ist nit vollthümlich gebauth, dergestalt ds die Rottendörfer mit dem gehörnte Vieh, in die ungebaut Stück könne fahrn, …“.

Die Frage war nun, ob der Schäfer das Recht der Beweidung dieser Stücke besaß. Folgendes Urteil wurde gefällt:

„Hierüber confixiert, bestimmt wird, quod non [warum nicht]: aus Ursach, ds man müsste Fluhr als vor gantz gebauth also itzt auch noch nit/:soviel es ohne Schand mit geschehen könnte; ob als schon die Rottendörfer mit ihrem eigens Vieh d. gestalt ihre Schad thun können, so gehet solches d. Scheffer als ein frembd nit ahn, sondern ist d. Schad ihr, und stehet auch bey jedem ob er sein acker vom Viehe wolle gar abetz lassen…“.

Auch die Stadt Würzburg sah sich immer wieder von der Wöllrieder Schäferei geschädigt. Bürgermeister und Rat beschwerten sich, nachdem „der gemeine Heckhers- und Bürgersmann sehr lamentabel querulieret“, beim Fürstbischof als Eigentümer abermals 1695. Unter anderem würde die Wöllrieder Schäferei mit vielen Hunden, 300 bis 400 Schafen und Böcken, die ganze Würzburger Markung „bis ahn die Thor dahir“, durch die „offene und gehegte Felder und Weinberg indifferenter ohngeschert treiben“. Die von der Stadt aufgestellten Hüter seien wegen der vielen Hunde und „starckhen Knechte“ viel zu schwach, diesselben aufzuhalten, geschweige denn fortzutreiben.

Aufgrund der ohnehin geringen „gemeinen Stattwayd“ sei der Schaden umso erheblicher.

Das Problem war bei Würzburgern wie Rottendorfern dasselbe. Für die großen Herden des Wöllrieder Hofes waren die in den Weiderechten zugesprochenen mageren Flächen, vor allem bei ungünstiger Witterung, nicht ausreichend. Eine Überschreitung seiner Rechte nahm der Schäfer dann in Kauf. Die Gemeinde, die sich mit den Wöllriedern die brachliegenden Flächen der Flur, die ertragsarmen Wiesen und Waldweiden teilen mußte und nur schlecht und recht einen geringen Nutzviehbestand ernähren konnte, war natürlich besonders erbost. Mit der Einführung des Kleebaues verschärfte sich die Situation eklatant. Der Klee wurde auf der „ehemaligen“ Brache gebaut, und auf dieser hatte der Bestandsschäfer das Weiderecht. Trotz öfterer Warnung des Schultheißen zog der Schäfer natürlich über den Klee, denn ein Verzicht auf diese Fläche hätte eine Verringerung der Viehstückzahl verlangt.

1777 ließ die herrschaftliche Hofkammer in Folge einer Rottendorfer Petition, den Kleebau betreffend, ein Gutachten erstellen. In Ihm wurde dem Wöllrieder Schäfer, in Anbetracht der erheblichen Vorzüge des Kleebaus durch die Rottendorfer Bauern, ein Vergleich vorgeschlagen. Nachdem der Klee auch „nächsten am Dorff, bei wiesen und Krautfeldern, neben Landleithen, weinberg, gehölz oder sonst von Reinen und Gräben … wo zweierley fluhr zusammen stossen“ angelegt sei, dürfte der Schäfer von Martini (11. November) bis Petri (22. Februar) sowieso das Vieh weiden. Die Hege des innerhalb der Flur angebauten Klees würde die Gemeinde ihm folgendermaßen vergüten:

„… 1. daß er die jenige klee-äcker welche ihm in dem Kornfluhr in den Trieb liegen, wo er auf die Kornstupfel kann und darff, sogleich mitbetreibe und abweide

2. will man auch verstatten, daß er die jenige, welche ihm in Haberfluhr im trieb liegen, wann er auf den fluhr kann und darff nicht heege, sondern mit abhüte.

3. Soll er die, so in dem Grach fluhr liegen nur bis veitstag [15. Juni] ausschlüssig heegen und so

dann /: wo es denen Schäffern am mehrsten an Weid fehlet und die so genannte Hungerzeit ist weil die Brach nun solche Zeit ganz herum ist und das Schaaf Viehe in die Schur kommt:/ bei Bartholomei [24. August] :/ wo als dann die Brach besamet ohne dies aus denen fluhr bleibet:/ betreiben wo also der Vorteil für den Schäfer umso größer je mehr Äcker mit Klee besäet …“.

Der Schäfer ging jedoch auf diese Bedingungen nicht ein. Der Prozeß erwies sich, wie im Rottendorfer Feldgerichts-Protokoll steht, als so „verdrüssig“, „das viele nicht würden erlebt haben“. Ein „guther freund“ habe der Gemeinde schließlich geraten, „bey der hochfürstl. Cammer um die Rottendorfer Schäferey wayd anzusuchen, solche selbsten in Bestand zu nehmen.“.

Ausschlaggebende Kraft bei dieser Lösung war möglicherweise Prof. Goldmayer, öffentlicher Lehrer der Kameral- und Ökonomischen Wissenschaften. Auf seine Empfehlung hin wurden damals Hutrechte der Kammer, aber auch öffentlicher Stiftungen, hinsichtlich der Streitereien mit den Gemeinden denselben zu ewigen Zeiten vererbt. Auf diese Weise lag die Hege der mit Klee bebauten Flur in den Händen der Gemeinde. Kein Wunder, daß sich die Bürger Rottendorfs für die Übernahme der Wöllrieder Hutrechte entschlossen. Am 8.  Februar 1779 wurde der Rottendorfer Schäfereikontrakt zwischen der Hofkammer, der Stift Haugischen Propstei und Rottendorf abgeschlossen. Die Hutrechte auf Rottendorfer Markung wurden hierin abgelöst, die auf Theilheimer Markung der Gemeinde zugesprochen. Die an Wöllried jährlich zu liefernden zwei MorgenBuschholz wurden ihr erlassen. Als Gegenleistung mußte Rottendorf jährlich 300 Gulden an die Hofkammer zahlen. Stift Haug gestattete zudem eine Zehntbefreiung des Wöllrieder Hofes. Die jährliche Zehntabgabe wurde mit 112 Gulden jährlich berechnet und mit dem Betrag von 300 Guldden verrechnet. Rottendorf hatte damit nur 188 Gulden jährlich Bestand zu zahlen, als Gegenleistung verlangte Stift Haug lediglich die jährliche Gült von 22 Maltern Korn Kloster Maß. Die Gemeinde hatte von nun an nicht nur direkten Einfluß auf die künftigen Schäfer, sondern profitierte auch direkt von deren Gewinnen.

Der erste Beständner der Rottendorfer Schäferei war interessanterweise der Schultheiß Christoph Nikolaus Kirsch. Es wurde vereinbart, daß er den Bestand „privat für sich auf 18 Jahre“ übernehmen sollte. Es kam jedoch anders als geglaubt.

Die Rottendorfer hatten nochmals ihre Fluren vor dem Wöllrieder Schäfer zu verteidigen. Christoph Nikolaus Kirsch war nämlich nicht nur Beständner der Rottendorfer Schäferei, er war auch Teilhaber der Wöllrieder, die sein Sohn Georg Kirsch als Hofbauer dort mitführte. 1780 pferchte Georg Kirsch mehrmals auf Rottendorfer Gemarkung, obwohl er hierzu kein Recht hatte. Im Feldgerichtsbuch von Rottendorf ist hierzu von einem unbekannten Chronisten aufgezeichnet:

„Es wurde sogleich den Hr. Schultheißen Christoph Kirsch angezeigt. Er machte aber nichts daraus, die weil er selbsten bestentner mit war“.

Die Gemeinde schickte daraufhin zwei Mitglieder des Dorfgerichts heimlich, ohne Erlaubnis des Schultheißen, zur Herrschaft, sie erhoffte von dort Hilfe. Mit dem Einverständnis der zuständigen Hofbeamten griff man noch am selben Abend zu dem außergewöhnlichen und durchaus alternativen Mittel des genossenschaftlichen gewaltlosen Widerstandes:

„Es geschah auch desnemlichen abends wan er ein dreiben wollte man stelt hinten an Emesen Holtz [Ameisenholz] bis unter die Landleith wo die zwey marckung zusamen stoßen ein Mann an den anderen und erwardet also den Scheffer, wie er gekomen so sagte er wann wir in nit gut willig in Pferg treiben ließ so braugte er gewalt, wie es auch geschehen, er driebe bis zwey und drey mahl mit seinen Gnechten und Hundten an, daß Schaff übereinander gesprongen seindt, richtete aber nichts aus, mußte also mit seinen Schaffen selbige nacht in den Hof dreiben“.

Am folgenden Tag zog die Gemeinde erneut auf Empfehlung der Behörden zum Pferch von Georg Kirsch. Sie baute ihn gemeinschaftlich von Rottendorfer Gemarkung ab und stellte ihn auf der Wöllrieder auf.

Der Konflikt war auf diese Weise ohne langwierigen Prozeß vor Gericht, wie man es aus den Jahrzehnten davor kannte, gelöst worden.

Die Rottendorfer zogen aber scheinbar eine weitere Konsequenz aus dem Vorfall. Sie entschlossen sich, obwohl Christoph Nikolaus Kirsch die Schäferei laut Aufzeichnungen von 1779 für 18 Jahre in Bestand genommen hatte, dieselbe ab Michaeli (29. September) 1780 „selbsten gemeinschäfftlichen zu beschlagen“.

Hierzu wurde auch gleich die Rottendorfer Schäfereiordnung erarbeitet und erlassen.

Danach war nur Einwohnern, die das Bürgerrecht besaßen, der Eintritt in die genossenschaftlich geführte Schäferei gestattet. Jedes Mitglied hatte zunächst das Recht, zwei Stück Vieh zu halten, weiteres Vieh durfte in Proportion des Güterbesitzes eingebracht werden. Jeweils sechs Jahre dauerte eine Rechnungsperiode an, erst danach konnten neue Bürger eintreten.  Die Beitrittskosten waren fixiert und durften nicht untereinander verkauft werden. Auf diese Weise wollte man verhindern, daß die Schäferei in die Hände weniger wohlhabender Ortsbürger geriet. Mit den jährlichen Gewinnen der Schäferei wurde zunächst die an die Gemeinde abzuführende Bestandssumme beglichen, der Rest ging je nach Stückzahl an die Mitglieder.

Eine Pferchordnung schrieb die Folge der Äcker und die Dauer der Einpferchung vor. Entscheidend war dabei einmal die Fruchtfolge, zum anderen die Besitzgröße der Bürger. Je mehr Vieh ein Bürger einbrachte, umso längeren Anspruch hatte er auf den Pferch und den darin anfallenden Mist.

Ein Kleeanbauplan sollte die jahreszeitliche Flurhege erleichtern. Einzig Wald und Weinberge waren grundsätzlich zu schützen.

Das gemeinsame Handeln der Gemeinde zur Verteidigung ihrer Rechte sowie die Aufstellung der Schäfereiordnung spiegelt das ganz im traditionellen Sinne verstandene Gemeinwesen und den Gemeinsinn eines Dorfes.

Diese schillernden Begriffe dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß nur die Gruppe der Besitzenden davon profitierte. Die Bemerkung des Ortspfarrers zur Gemeindeschäferei aus einer Dorfbeschreibung von 1799 mag dies verdeutlichen:

„Das Holtz aber leydet seit dem die Gemeinde die Schäferey  eigenthümlich hat Schaden, weil die bemittelte Bauern sie beschlags zu viel Viehe halten, dem Schäfer das holtz treiben übersehen, und die arme Leute nichts sagen dürfen“.

Insgesamt 78 Jahre wurde die Rottendorfer Schäferei geführt. Am 9. Mai 1858 entschlossen sich zwei Drittel der Bürger für die Auflösung derselben „zum Dienste der Landwirtschaft“. Mit dem Kauf des Wöllrieder Hofes 1814 durch den Bankier und Financier Jakob von Hirsch wurde dieselbe von nun an durch Angestellte bewirtschaftet. Aber auch in der Hand des neuen Eigentümers rissen die Prozesse um die alten Weiderechte vor allem auf der Würzburger Gemarkung nicht ab. Ankläger waren nun aber nicht mehr die geschädigten Bauern, deren Kleefelder regelmäßig den Wöllrieder Schafen zum Opfer fielen, sondern der finanzkräftige Sohn Jakobs von Hirsch, Joel Jakob. Er beharrte uneingeschränkt auf seinen Hutrechten.

Nicht selten nahmen die verschiedenen Standpunkte auf dem Feld zwischen Schäfer und Bauern tatkräftige Ausmaße an. In ihrer Verzweiflung verjagten die Würzburger Bayern den Schäfer mit „Zaunsteckeln“ bewaffnet, sein Vieh schlagend und wie es in den Prozeßakten heißt, unter Todesandrohungen gegen ihn und seinen Herrn.

Der Prozeß nahm 1824 seinen Lauf, aber erst 22 Jahre später gab es 1846 ein rechtskräftiges Urteil zugunsten von Hirsch, das endlich 1855 in 3. Instanz (!) aufgehoben und zugunsten der Bauern entschieden wurde.

Im Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Juni 1848 über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit und der Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten, war nämlich die Weide auf Äckern während ihrer „Fruktifikation“, also während sie mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gestellt waren, aufgehoben. Unter einer Strafandrohung von 100 Reichstalern wurde von Hirsch aufgefordert, sich an die Weidezeiten zu halten.

75 Jahre verblieb der Wöllriederhof im Eigentum der Familie von Hirsch, die ihn größtenteils in Eigenbewirtschaftung hatte. Erstmals 1880 verpachtete sie den Hof um die Pachtsumme von 12.000 M. an den Gutsverwalter Otto Müller. Im Februar 1889 verkaufte Moritz von Hirsch den Wöllriederho an den Reichsrat von Deuster auf Sternberg bei Königshofen i. Grabfeld um 4.000.000 M. einschließlich 30.000 M. für Inventar. Nach dem Tod des Reichsrates blieb der Hof in Form eines Fideikommisses in den Händen der Familie Deuster, bis dieselbe ihn 1932 an den Prof. Dr. Ing. Karl Röder, Professor an der technischen Hochschule in Hannover verkaufte. Dieser räumte am 4. August 1943 der Stadt Würzburg ein Vorkaufsrecht ein. Im März 1979 konnte ihn schließlich die Stadt Würzburg von einer Erbengemeinschaft erwerben. Der seit 1949 mit der Südzucker AG bestehende Pachtvertrag war erst Ende 1988 ausgelaufen.

Das Lengfelder Landwirtsehepaar Josefine und Roman Roth erwarb 1986 die unmittelbar angrenzenden Flächen am Wöllriederhof. Seit 1994 wurden im Zuge der Begründung eines eigenständigen Betriebes von ihrem Sohn Wolfgang Roth Sanierungsmaßnahmen an zwei Feldscheunen und der Neubau einer Lagerhalle für Getreide und Maschinen durchgeführt.  Von 1994 bis 2008 war der Wöllriederhof bekannt als gute Adresse für Erdbeeren zum Selberpflücken. 15 Jahre lang betrieb Wolfgang Roth zusammen mit seiner Schwester und seinem Schwager, Maria und Paul Strobel die Erdbeerplantage Wöllriederhof mit großem Erfolg. Da die beiden Betriebe sehr  stark in anderen Bereichen der Landwirtschaft expandierten wurde 2008 die Entscheidung getroffen, den Betriebsbereich Erdbeeren wieder zu verlassen. Im Jahr 1999 erwarb Wolfgang Roth eine weitere Teilfläche des Hofes mit zwei alten Scheunen. Diese wurden bereits im selben Jahr saniert und 2003 entstand eine zusätzliche Halle mit einer Bruchsteinverblendung. Diese schloss auch den oberen Hofbereich zu einer Hufeisenform. Seit 2000 dient der Wöllriederhof als zentraler Standort für Maschinen und Geräte sowie der Einlagerung der Ernte der Agroservice GbR.

2005 und 2013 wurde die vorhandene Getreidelagerung auf mittlerweile insgesamt 3000 Tonnen Fassungsvermögen erweitert.

Im Jahr 2007 errichtete der Landkreis Würzburg seinen Wertstoffhof für die Gemeinden Gerbrunn und Rottendorf auf dem Gelände der Familie Roth.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 konnte mit dem Neubau von zwei weiteren Hallen die Lagerkapazität entscheidend erhöht werden. Ebenso konnte damit erstmals das Feld regenerative Energieerzeugung durch den Aufbau einer PV Anlage beschritten werden. Bereits ein Jahr später wurde eine zweite PV-Anlage aufgebracht.

Im August 2014 veräußerte die Stadt Würzburg den historischen Teil des Guts in einem Bieterverfahren. Wolfgang Roth konnte sich dabei gegen sieben Mitbewerbern durchsetzen. Ein Stadtratskollege einer anderen Partei tat die Äußerung: „Auch wenn ich es ungern zugebe, so muss ich doch feststellen, dass Roth neben dem höchsten Preisangebot auch noch das beste Konzept für den Hof anbietet“.

Nach einer aufwendigen Entmüllung und Säuberung des Gutshofes begannen die ersten Sanierungsmaßnahmen.

Bereits 2016 wurde das erste Wohnhaus wieder von einer Familie bezogen und die Schuhmacherei eröffnet.

Anfang des Jahres 2017 nahmen zwei Bürobetriebe ihre Arbeit auf den Hof und Ende des Jahres eröffnete die Festscheune mit Ulrichsaal. Seit September 2017 finden dort Familien- und Betriebsfeiern ebenso wie kulturelle Veranstaltungen statt.

Anfang 2019 entstanden zwei zusätzliche landwirtschaftliche Gebäude.

Das Gut Wöllried wurde vor ca. 800 Jahren erstmals urkundlich erwähnt. Von hier aus wurde der Anbau von Klee und Kartoffeln in Nordbayern stark befördert. Es diente in seiner langen Vergangenheit sowohl als Gerichtsstätte, als Leprosenhaus und als Mustergut. In der jeweiligen Zeit sorgte das Gut für Aufsehen. Nach einer Zeit von fast 70 Jahren ohne Investitionen in die historische Substanz knüpft es heute wieder an die frühere erfolgreiche Zeit an.

Mit der Übernahme und der Zusammenführung in drei Verkaufsfällen ist das geschichtsträchtige Hofgut mittlerweile wieder Arbeitsplatz für viele Menschen. Mit den Veranstaltungen haben viele Besucher die Möglichkeit das einmalige Ambiente des Hofes zu genießen.

Vom Gut Wöllried gehen heute folgende Aktivitäten aus:

Landwirtschaft: Bewirtschaftung von ca. 750 Hektar Ackerfläche und Einlagerung von ca. 4.000 Tonnen Getreide.

Landwirtschaftliche Werkstatt: Zwei Meister sorgen für Wartung, Reparatur und Instandsetzung der vorhandenen Maschinen und Geräte, werden aber auch für andere Landwirte tätig.

Veranstaltungen: Die Veranstaltungs GmbH erfreut viele Menschen aus Nah und Fern mit Genüssen für alle Sinne.

Bürogebäude: Im herrlichen Ambiente leisten engagierte Personen hervorragendes im Bereich: Werbung, Automation und IT. Seit kurzem sind folgende Firmen auf Gut Wöllried vertreten: 
Friseur Udo Luder, Küchenstudio Thomas Gehlen und die Fahrschule VBZ Mainfranken.

Gärtnerei: Die Firma Böck ist die größte Gärtnerei in der Region.